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Haftet der Makler für Fehler der KI? Berufshaftpflicht 2026

Wer haftet, wenn ein KI-Assistent im Erstgespräch einen Fehler macht? Was Makler zu Berufshaftpflicht, IDD und EU AI Act 2026 wissen müssen.

6 min lesezeit

Haftet der Makler für Fehler seines KI-Assistenten?

Ja – rechtlich bleibt der Makler grundsätzlich für die Beratung verantwortlich, die im eigenen Namen erfolgt, auch wenn ein KI-Assistent Teile des Erstgesprächs übernimmt. Die KI ist ein Werkzeug im Vertriebsprozess, kein eigenständiger Haftungsträger. Genau deshalb ist die bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Maklers auch beim KI-Einsatz der zentrale Baustein der Absicherung – vorausgesetzt, Konfiguration und Dokumentation stimmen.

Diese Klarstellung ist wichtiger, als sie klingt. Viele Makler gehen unbewusst davon aus, ein Softwareanbieter würde im Streitfall automatisch mithaften. Das ist rechtlich nicht der Fall, solange die KI im Auftrag und unter der Marke des Maklers auftritt und keine eigenständige Beratungsleistung im rechtlichen Sinne erbringt.

Warum die Vermögensschadenhaftpflicht auch bei KI-Einsatz zentral bleibt

Versicherungsmakler sind nach § 34d der Gewerbeordnung verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachzuweisen – ohne sie gibt es keine Erlaubnis der zuständigen IHK. Die aktuellen Mindestversicherungssummen nach der EU-Vermittlerrichtlinie IDD liegen bei 1.564.610 Euro pro Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese Summen werden alle fünf Jahre von der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA überprüft und angepasst.

Diese Pflichtversicherung deckt grundsätzlich auch Fehler ab, die im Rahmen einer durch KI unterstützten Beratung entstehen – solange die Tätigkeit weiterhin als Maklertätigkeit im Sinne der Police gilt. Entscheidend ist, dass der Makler die inhaltliche Verantwortung für die Konfiguration des Assistenten behält: Welche Fragen stellt er, welche Aussagen darf er treffen, wo muss er zwingend an einen Menschen übergeben. Wer diese Leitplanken nicht dokumentiert, riskiert im Streitfall Diskussionen mit dem eigenen Versicherer darüber, ob der Schaden noch von der ursprünglich beschriebenen Tätigkeit gedeckt ist.

Der EU AI Act verschärft die Dokumentationspflicht

Der EU AI Act ordnet KI-Systeme, die in der Kranken- und Lebensversicherung zur Risikobewertung oder Prämienkalkulation eingesetzt werden, als Hochrisiko-Systeme ein – mit entsprechenden Pflichten zu Risikomanagement, Transparenz und menschlicher Aufsicht, wie PwC in ihrer Analyse zu den Auswirkungen auf Versicherer darlegt. Ein reiner Erstgesprächs- und Bedarfsanalyse-Assistent, der Informationen sammelt und strukturiert an den Berater übergibt, fällt in der Regel nicht automatisch in diese Hochrisiko-Kategorie – anders als Systeme, die eigenständig über Annahme, Ablehnung oder Preisgestaltung entscheiden. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen und sollte dokumentiert werden, nicht angenommen.

Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nachweisen, dass ihre Systeme den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Für Maklerbüros bedeutet das konkret: Wer KI im Kundenkontakt einsetzt, sollte schon jetzt dokumentieren, welche Systeme welche Aufgabe übernehmen und wo die menschliche Aufsicht ansetzt – unabhängig davon, ob die eigene Konfiguration als Hochrisiko gilt. Eine spätere Einordnung ohne bestehende Dokumentation ist deutlich aufwendiger als eine von Anfang an mitgeführte.

Wo die Haftung in der Praxis ansetzt

Nicht jeder Fehler eines KI-Assistenten führt automatisch zu einem Haftungsfall. Entscheidend ist, wo im Prozess der Fehler passiert:

FehlerquelleHaftungsrisikoTypische Absicherung
KI erfasst Kundendaten fehlerhaft, Mensch prüft nicht nachMittel bis hochVermögensschadenhaftpflicht + Vier-Augen-Prinzip vor Abschluss
KI gibt eigenständig eine Produktempfehlung ohne FreigabeHochKlare Leitplanken, die genau das ausschließen
KI dokumentiert das Beratungsgespräch unvollständigMittelNachvollziehbares Protokoll nach § 61 VVG
Mensch übernimmt KI-Vorschlag ungeprüft und trifft falsche EntscheidungHochSchulung, klare Freigabeprozesse
Technischer Ausfall führt zu verpasster FristüberwachungMittelRedundante Prozesse, keine reine KI-Abhängigkeit

Die Tabelle zeigt ein Muster: Das größte Risiko liegt nicht in der KI selbst, sondern in fehlender menschlicher Kontrolle an den entscheidenden Stellen. Wie sich Beratungsgespräche automatisch und rechtssicher dokumentieren lassen, beschreibt unser Beitrag zum Beratungsprotokoll nach § 61 VVG.

Fünf Punkte für eine saubere Haftungsabsicherung beim KI-Einsatz

  1. Bestehende Police prüfen: Kläre mit deinem Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer aktiv, ob und wie der KI-gestützte Erstkontakt in der Tätigkeitsbeschreibung erfasst ist – frag nach, statt anzunehmen.
  2. Leitplanken schriftlich fixieren: Dokumentiere, welche Aussagen der Assistent treffen darf und wo zwingend an einen Menschen übergeben wird.
  3. Vier-Augen-Prinzip vor Abschluss: Lass Kernentscheidungen – Vertragsabschluss, Produktwahl – nie allein vom KI-Ergebnis abhängen, ohne dass ein Mensch final freigibt.
  4. Protokollierung sicherstellen: Jedes Gespräch muss nachvollziehbar dokumentiert sein, auch wenn die KI es führt.
  5. EU-AI-Act-Einordnung dokumentieren: Halte schriftlich fest, warum dein System als Hochrisiko oder als Nicht-Hochrisiko eingestuft wird – auch das ist Teil der Sorgfaltspflicht.

Mit gut 46.951 im DIHK-Vermittlerregister eingetragenen Versicherungsmaklern in Deutschland betrifft diese Frage keine Randgruppe, sondern einen wachsenden Teil der Branche, der zunehmend KI im Erstkontakt einsetzt.

Worauf du bei der Wahl des KI-Anbieters achten solltest

Nicht jeder Anbieter macht es dir bei der Haftungsfrage leicht. Ein seriöser Partner für KI-gestützte Erstgespräche liefert von sich aus die Nachweise, die du im Streitfall oder gegenüber deinem Berufshaftpflicht-Versicherer brauchst:

  • Nachvollziehbare Gesprächsprotokolle, die zeigen, welche Fragen gestellt und welche Antworten gegeben wurden.
  • Dokumentierte Konfigurationsgrenzen, also eine klare Aufstellung, was der Assistent darf und wo er zwingend übergibt.
  • Versionierung von Prompt- und Gesprächslogik, damit im Streitfall nachvollziehbar ist, welcher Stand zum Zeitpunkt des Gesprächs aktiv war.
  • Transparenz zur Datenverarbeitung, damit sich EU-AI-Act- und DSGVO-Fragen nicht erst im Schadenfall klären müssen.

Ein Anbieter, der diese Punkte nicht ohne Weiteres beantworten kann, verlagert das Risiko stillschweigend auf dich. Frag das aktiv vor der Einführung ab, nicht erst, wenn ein Kunde sich beschwert.

Fazit

Der KI-Einsatz verändert nicht, wer haftet – der Makler bleibt verantwortlich –, sondern worauf es bei der Absicherung ankommt: dokumentierte Leitplanken, klare menschliche Kontrollpunkte und eine Police, die den tatsächlichen Einsatz abbildet. Wer das beachtet, nutzt KI im Erstgespräch, ohne ein neues, unkalkulierbares Risiko einzukaufen.

FAQ

Muss ich meinem Berufshaftpflicht-Versicherer melden, dass ich KI einsetze? Eine aktive Rückfrage ist ratsam, auch wenn keine explizite Meldepflicht formuliert ist. Sinnvoll ist, die Tätigkeitsbeschreibung in der Police mit dem tatsächlichen Prozess abzugleichen und schriftlich zu klären, dass KI-gestützte Erstgespräche mitversichert sind.

Fällt ein KI-Erstgesprächs-Assistent unter den EU AI Act als Hochrisiko-System? Das hängt von der konkreten Funktion ab. Systeme, die eigenständig über Risikobewertung, Preisgestaltung oder Annahme entscheiden, gelten eher als Hochrisiko. Ein Assistent, der Informationen strukturiert sammelt und an den menschlichen Berater übergibt, fällt in der Regel nicht automatisch darunter – die genaue Einordnung sollte dennoch dokumentiert werden.

Was passiert, wenn die KI im Erstgespräch eine falsche Information gibt? Rechtlich zählt das grundsätzlich wie ein Beratungsfehler des Maklers, da die KI in seinem Namen auftritt. Ob und wie die Vermögensschadenhaftpflicht greift, hängt davon ab, ob der Einsatz vertragskonform dokumentiert war und ob die vereinbarten Leitplanken eingehalten wurden.


Mehr zu rechtssicherer Dokumentation im KI-gestützten Erstgespräch findest du im Blog von safebird.ai oder in den Antworten auf häufige Fragen in unserer FAQ.

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